Die Schuldienste fördern die Entwicklung der Kinder und unterstützen damit die Integration und die Chancengleichheit.

Schulpsychologischer Dienst

Logopädischer Dienst

Psychomotorik

 

Schulpsychologischer Dienst

Für die Schulpsychologischen Dienste hat die Schule eine Leistungsvereinbarung mit den Schuldiensten Adligenswil. Die Schuldienste Adligenswil erbringen die Dienstleistungen für die Gemeinden Adligenswil, Greppen, Meggen, Meierskappel, Udligenswil, Vitznau und Weggis. Adligenswil ist Trägergemeinde und Hauptstandort.

Angebot

Die Schulpsychologischen Dienste beraten und begleiten bei erzieherischen, emotionalen und schulischen Schwierigkeiten. Sie unterstützen mit ihren Abklärungen und Beratungen Kinder und Jugendliche bei den unterschiedlichsten Lern- und Verhaltensproblemen in der Schule und im familiären Umfeld. Die Schulpsychologischen Dienste unterstützen mit ihren Abklärungen und Beratungen Kinder und Jugendliche bei den unterschiedlichsten Lern- und Verhaltensproblemen in der Schule und im familiären Umfeld.

Ziel 

Ziel ist, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu verstehen und darauf aufbauend einen gemeinsam getragenen Weg zu finden, um die Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler zu optimieren.

Anmeldung

Die Eltern können ihr Kind direkt beim schulpsychologischen Dienst anmelden. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten werden die Kinder auch von Lehrpersonen, Ärzten und anderen Fachpersonen angemeldet. Anmeldeformular ausfüllen und an den Schulpsychologischen Dienst retournieren.  

Abklärung

Als Grundlage für die Beratung dient meist eine diagnostische Abklärung. Je nach Fragestellung sieht eine solche Abklärung anders aus. Oft wird die intellektuelle Leistungsfähigkeit gemessen. Dabei werden stets auch die sozialen Faktoren und die psychische/emotionale Befindlichkeit in die Betrachtung miteinbezogen. Es finden Standortgespräche, Klassenbesuche, Gesprächsmoderation bei Konflikten, Information und Triage statt.

Therapie

In einer systemischen Sichtweise wird die Bedeutung des Umfeldes und der zwischenmenschlichen Faktoren miteinbezogen.

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Logopädischer Dienst

Für die Logopädischen Dienste hat die Schule eine Leistungsvereinbarung mit den Schuldiensten Adligenswil. Die Schuldienste Adligenswil erbringen die Dienstleistungen für die Gemeinden Adligenswil, Greppen, Meggen, Meierskappel, Udligenswil, Vitznau und Weggis. Adligenswil ist Trägergemeinde und Hauptstandort.

Angebot

Die Logopädie widmet sich Störungen des Sprechens und der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Die Fähigkeit, Sprache und Schriftsprache zu erwerben und diese als Symbolsystem zur Verständigung einzusetzen, ist von zentraler Bedeutung für eine gelingende Kommunikation. Gelingt der Spracherwerb nicht oder nur sehr langsam, können sich diese Auswirkungen in allen Lebensbereichen erschwerend zeigen.

Ziel 

Sprachentwicklungsstörungen betreffen die Kommunikation, das Sprachverständnis, den Wortschatz und die Laut-, Wort- und Satzbildung. Bei einer Sprachentwicklungsstörung sind oft mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen, es können aber auch in einzelnen Bereichen isolierte Störungen auftreten. Jede Therapie ist individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. Spielerisch und handlungsorientiert wird das Kind dazu geführt, neue Erfahrungen zu sammeln und die Sprache zu entdecken. Ziel ist es, seine Sprachkompetenzen zu erweitern und zur nächsten Entwicklungsstufe zu gelangen. 

Anmeldung

Die Eltern können ihr Kind direkt bei der logopädischen Therapiestelle ihrer Wohngemeinde anmelden. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten werden die Kinder auch von Lehrpersonen, HeilpädagogInnen, Ärzten/Ärztinnen und anderen Fachpersonen angemeldet.

Abklärung

Im Kindergarten findet jährlich eine Reihenuntersuchung der Kinder statt. Die Eltern können ihr Kind auch direkt beim logopädischen Dienst anmelden. Mit Hilfe einer logopädischen Diagnostik  kann der aktuelle Sprachstand des Kindes auf allen logopädischen Ebenen (Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik, Artikulation, Pragmatik, Schriftsprache) erfasst werden. Ist eine logopädische Therapie angezeigt, weil der Sprachstand des Kindes nicht altersangemessen ist, wird dies mit den Eltern thematisiert. Der Logopädische Dienst empfiehlt eine Therapie oder eine Beratung. Den letzten Entscheid haben die Eltern.

Therapie

Die Logopädie bietet vielfältige Möglichkeiten an, um den Spracherwerb nach entwicklungstechnischen Grundsätzen zu fördern.

  • Therapie der Artikulation (Phonetik-Phonologie)
  • Therapie des Sprachverständnisses und des passiven und aktiven Wortschatzes (Semantik-Lexikon)
  • Therapie des Satzbaues und der Wortbildung im Satz (Syntax-Morphologie)
  • Unterstützung beim Aufbau von Kommunikationsstrategien (Pragmatik-Kommunikation)
  • Prävention durch Öffentlichkeitsarbeit und Reihenuntersuch

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Psychomotorik

Für die Psychomotork-Angebote hat die Schule Weggis eine Leistungsvereinbarung mit den Bezirksschulen Küssnacht. Die Psychomotorik-Therapiestelle in Küssnacht betreut Kinder, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten beeinträchtigt sind. Die Dienststelle berät auch Eltern / Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen.

Angebot

Die Psychomotoriktherapie ist ein Angebot für Kinder, die motorische oder emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zu anderen haben.

Ziel 

In der Psychomotoriktherapie können die betroffenen Kinder und Jugendlichen spielerisch Erfahrungen sammeln, Strategien aufbauen und einen Umgang mit Misserfolgen lernen. Sie können Entwicklungsschritte nachholen und ihre motorischen oder sozial-emotionalen Fähigkeiten ausbauen. Die nahen Bezugspersonen werden in den Prozess einbezogen.

Anmeldung

Die Eltern melden das Kind bei der Psychomotorik-Therapiestelle für eine Abklärung an. Dies geschieht in der Regel aus eigenem Antrieb oder auf Empfehlung der Lehrperson, der IF-Lehrperson, des Arztes oder anderer Fachpersonen. Grundlage für die Abklärung ist das Anmeldeformular der Psychomotorik-Therapiestelle, welches von der Lehrperson und den Eltern auszufüllen ist. Für Auskünfte und/oder einen Gesprächstermin dürfen Sie sich telefonisch melden.

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